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Fall 20 - Grüne Liga streitet mit Widerspruch für besseren Schutz des Pastlingsees vor dem Austrocknen
Der Naturschutzverband Grüne Liga Brandenburg versucht mit einem Widerspruchsverfahren, einen besseren Schutz des austrocknenden Pastlingsees bei Guben durchzusetzen. Der See befindet sich im Grundwasserabsenkungstrichter des Vattenfall-Tagebaues Jänschwalde und wird nach seinem Trockenfallen im vergangenen Sommer künstlich mit Wasser befüllt.Die Hintergründe des Widerspruches fasst Heinz-Herwig Mascher, Landesvorsitzender der Grünen Liga zusammen: „Das Landesbergamt drückt sich davor, der Mitverantwortung des Tagebaues Jänschwalde für die Austrocknung des Sees auf den Grund zu gehen. Stattdessen wurde das Problem dem Landkreis Spree-Neiße zugeschoben. Zudem wird Wasser mit vierfach zu hohem Phosphatgehalt in den See gelassen. Die schnellstmögliche Nachrüstung einer Phosphatreinigung wurde von Fachleuten gefordert, vom Landkreis aber nicht angeordnet.“ Eine Phospatreinigung bedeutet zusätzliche Kosten, die man dem Verursacher nur in Rechnung stellen kann, wenn man ihn überhaupt ermittelt. „Es drängt sich der Verdacht auf, dass Vattenfall in deren Verkaufsverhandlungen der Rücken frei gehalten werden soll und dafür eine weitere Schädigung des Naturschutzgebietes wissentlich in Kauf genommen wird.“ vermutet Heinz-Herwig Mascher. Zudem wurde im Januar bekannt, dass die Wassereinleitung ab Dezember wegen Frostgefahr für mehrere Wochen unterbrochen wurde. Die Verlegung einer frostempfindlichen oberirdischen Leitung hat sich damit als Planungsfehler erwiesen.

Der Hintergrund: Das Naturschutzgebiet Pastlingsee umfasst ein Moor von landesweiter Bedeutung und den angrenzenden See. Hier sinkt der Wasserstand seit Jahren kontinuierlich, während sich gleichzeitig der Braunkohletagebau Jänschwalde dem Gebiet nähert. Im Frühjahr 2015 kam es zu Fischsterben im See und öffentlichen Protesten der Anwohner und Angler. Im Herbst 2015 wurde eine künstliche Wassereinleitung in Betrieb genommen. Presseberichten zufolge beteiligt sich Vattenfall an den Kosten, leugnet aber jede Mitverantwortung für die Austrocknung. Angesichts der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ist es allerdings wenig glaubwürdig, dass hier aus reiner Verbundenheit mit der Region gehandelt wird, zumal das Unternehmen gleichzeitig zahlreiche Investitionen auf Eis gelegt und selbst Sponsoringverträge (wie etwa zum Filmfestival Cottbus) gekündigt hat. Die Behörden hätten bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen zuerst prüfen müssen, aus welchen Gründen der Wasserstand abgesunken ist, um diese Verursachung möglichst schnell abzustellen. Insbesondere wäre dabei auch die Grundwasserentnahme durch den Bergbau zu prüfen gewesen. Dann wäre statt des Landkreises auch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) zuständig.

Die Gesamtphosphorkonzentration im Zuschusswasser liegt den Behördenakten zufolge vierfach über dem Wert im Seewasser. Dadurch droht beispielsweise eine extreme Entwicklung von Algen im See und eine weitere Schädigung der Pflanzenwelt am Seegrund, die nach der FFH-Richtlinie geschützt ist (Lebensraumtyp 3150). Es ist zwar nachvollziehbar, dass die Einleitung als Maßnahme gegen das akute Austrocknen des Sees dennoch genehmigt wurde. Die Einsichtnahme in die Verfahrensakten zeigte jedoch, dass die zuständige Fachbehörde (damals LUGV, jetzt LfU) die schnellstmögliche Nachrüstung einer Phosphateliminierung anmahnte. Ohne erkennbaren Grund enthält die Genehmigung des Landkreises keine solche Auflage. (Pressemitteilung, 24.02.2016)